1. Außerordentliche Hauptversammlung nach dem Krieg; die dort beschlossene Satzung wurde am 17.09.1954 von der Handwerkskammer Reutlingen genehmigt. Diese war bis 31.12.1973 für die Innung Neuenbürg zuständig - ab 01.01.1974 ging die Zuständigkeit in den Bereich der Handwerkskammer Karlsruhe über. Obermeister wurde Adolf Hermann, der dieses Amt mehr als 25 Jahre bekleidete.