Diese Zeit wurde geprägt durch den Kampf um die Selbstständigkeit der Bauinnung. Im Zuge der Gemeinde- und Kreisreformen sollte die Innung, der zum damaligen Zeitpunkt Firmen des „Oberamtes Neuenbürg“ angehörten; d.h. von Loffenau bis Enzklösterle und von Birkenfeld bis Ellmendingen, aufgelöst werden und anderen Innungen zugeschlagen werden. Mit Mut und Entschlossenheit wurde das Ringen um die Eigenständigkeit vom Obermeister Adolf Hermann bis vor das Verwaltungsgericht in Mannheim getragen, bis letztendlich die Bauinnung Neuenbürg in ihrer traditionellen Form bestehen bleiben konnte.